Ihre Chance

Widerruf Autokredit
oder Kfz-Leasingvertrag

Haben Sie Ihr Fahrzeug finanziert bzw. geleast und möchten sich von dem Vertrag lösen?
Dann könnte der Widerruf aufgrund des aktuellen Urteils des Europäischen Gerichtshofs Ihre Chance sein und wir unterstützen Sie gerne dabei. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie vom Dieselskandal betroffen sind oder einen Benziner fahren, ob Sie einen Neu- oder Gebrauchtwagen gekauft haben. Ist die Widerrufsinformation im Kreditvertrag fehlerhaft oder sind im Vertrag nicht alle Pflichtangaben enthalten, können Kauf- und Darlehensvertrag rückabgewickelt werden, d.h. Sie geben Ihr Fahrzeug zurück und erhalten im Gegenzug die geleisteten Raten und eine evtl. geleistete Anzahlung zurück.

Neue Rechtsprechung

EuGH kippt BGH-Rechtsprechung
zum sog. Kaskadenverweis

Der EuGH widerspricht der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur sog. Kaskadenverweisung in Art. 246 Abs. 2 EGBGB und hat diese für unzulässig erklärt. Das bedeutet, dass viele Darlehensnehmer und Privat-Leasingkunden in der Widerrufsbelehrung durch die Verwendung der entsprechenden Formulierung nicht hinreichend über die Voraussetzungen für den Fristbeginn informiert wurden. Dies hat zur Folge, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat und damit der Darlehens- bzw. Leasingvertrag (nach individueller Prüfung im Einzelfall) heute noch widerrufen werden kann, vorausgesetzt dieser wurde nach dem 11.06.2010 abgeschlossen.

Lesen Sie hier einen ausführlichen Artikel zum Thema.

Lassen Sie Ihren Vertrag unbedingt vor dem Widerruf prüfen! Wir beraten Sie gern!

Senden Sie uns Ihre Vertragsunterlagen über das Online-Formular, per E-Mail oder Fax zu und wir prüfen Ihren Vertrag vertraulich, kostenfrei und unverbindlich innerhalb von 3 Werktagen. Danach entscheiden Sie, ob wir für Sie tätig werden dürfen.

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Widerruf Autokredit oder Kfz-Leasingvertrag

Welche Verträge bei welchen Banken sind betroffen?

Grundsätzlich sind alle Autokredit- und Leasingverträge, die von einem Verbraucher abgeschlossen wurden, betroffen, insbesondere alle Banken der Automobilhersteller, wie VW-Bank, Audi-Bank, Skoda Bank, BMW Bank, Mercedes Bank, Opel Bank, Renault Bank, Peugeot Bank, Ford Bank u.vm., aber auch andere Banken, die Fahrzeugfinanzierungen anbieten, wie die Santander Consumer Bank oder die Targo Bank.

Verträge vom 11.06.2010 – 13.06.2014

Bei der Rückabwicklung von Darlehensverträgen, die zwischen dem 11.06.2010 und dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, muss sich der Verbraucher Nutzungsentschädigung für den Wertverlust des Fahrzeugs anrechnen lassen. Inwiefern ein Widerruf hier Sinn macht, besprechen wir gern mit Ihnen individuell.

Verträge ab 13.06.2014

Für Darlehensverträge, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, ist nach Ansicht der Landgerichte Berlin und Ravensburg hingegen weder Nutzungs- noch Wertersatz zu leisten. Lediglich die Darlehenszinsen bekommen Sie nicht zurück. Andere Gerichte sprechen den Banken einen niedrigen Wertersatzanspruch zu.

Dieselskandal

Insbesondere für Autobesitzer, die vom Dieselskandal betroffen sind und das Fahrzeug finanziert haben, ist die Rückabwicklung des Vertrags mittels Widerrufsjoker eine lukrative Alternative zur Inanspruchnahme des Verkäufers oder des Herstellers. Nutzen Sie jetzt unsere kostenfreie Ersteinschätzung.

Widerruf Autokredit oder Kfz-Leasingvertrag

Wie hoch sind die Kosten?

Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung im Bereich Verkehr haben, übernimmt diese im Regelfall die Kosten. Gern stellen wir im Zuge der Prüfung Ihrer Unterlagen auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung. Übernimmt diese die Kosten, verbleibt zumeist lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung bei Ihnen. 

Sollten Sie (noch) nicht rechtschutzversichert sein, besteht die Möglichkeit vor der Rückabwicklung des Darlehens noch eine Rechtschutzversicherung abzuschließen. Wir beraten Sie, worauf Sie achten müssen.

Auto Widerruf

Häufige Fehler

Lt. neuer BGH-Rechtsprechung vom 05.11.2019 – XI ZR 650/18 und 11/19 sind die ANGABE DES VERZUGSZINSES in Höhe der gesetzlichen Vorschriften sowie des mitzuteilenden Zinssatzes mit 0,00 Euro pro Tag und die fehlende ANGABE ZUR KÜNDIGUNGSMÖGLICHKEIT für DEN DARLEHENSNEHMER beanstandungsfrei.

Diese beiden BGH-Entscheidungen basieren auf konkreten Formulierungen in einzelnen Darlehensverträgen bestimmter Autobanken und sagen nichts über eine generelle Unwiderruflichkeit Ihres Autokredits aus, der nach wie vor einer individuellen Überprüfung bedarf. Aus den Urteilsgründen ergibt sich, dass viele Kfz-Finanzierungskredite weiterhin Formulierungen beinhalten, die zu einem Widerruf des Vertrages berechtigen können und über die der BGH in den beiden o.g. Urteilen nicht entschieden hat. Sowohl der Europäische Gerichtshof als auch zahlreiche Land- und Oberlandesgerichte haben bereits entschieden, dass Kfz-Kredit- und Leasingverträge fehlerhaft sind und damit auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen werden können, wie bspw. die Folgenden:

EuGH – Kaskadenverweisung unzulässig

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 26.03.2020, Az. C-66/19 entschieden, dass die sog. Kaskadenverweisung unzulässig ist und zur Ausübung des Widerrufsrechts berechtigt. Gemäß der Widerrufsbelehrung beginnt die 14-tägige Widerrufsfrist, sobald der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten hat, z. B. Angaben zur Art des Darlehens, zum Nettodarlehensbetrag und zur Vertragslaufzeit. § 492 Abs. 2 BGB wiederum verweist auf weitere Rechtsvorschriften (=Kaskadenverweisung), wie das EGBGB.
„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrages, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensvertrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“

Kreditverträge müssen klar und verständlich über die Bedingungen für die Widerrufsfrist informieren. Eine „Kaskadenverweisung“ auf unterschiedliche Paragrafen im nationalen Recht erfüllt diese Anforderung hingegen nicht.
Besonders Interessant ist diese Entscheidung für Kfz-Darlehens- oder Kfz-Leasingverträge. Die Banken können sich bei diesen Verträgen meist nicht auf den Musterschutz des Gesetzes berufen, da zum einen die Kfz-Darlehensverträge oft mit Versicherungen zusammen abgeschlossen wurden, was das gesetzliche Muster nicht vorsieht und zum anderen für Kfz-Leasingverträge gar kein gesetzliches Muster existiert.

Berechnung VORFÄLLIGKEITSENTSCHÄDIGUNG

„Die Vorfälligkeitsentschädigung beträgt 1 Prozent beziehungsweise, wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung geringer als ein Jahr ist, 0,5 Prozent des zurückgezahlten Betrags. Ist die so ermittelte Vorfälligkeitsentschädigung höher als die Summe der noch ausstehenden Zinsen, wird diese Summe als Vorfälligkeitsentschädigung berechnet.“ [OLG Brandenburg – 4 U 7/19 u. 4 U 8/19]

WIDERSPRÜCHLICHE ANGABEN bei Tageszins, Wertersatz und bindungsfrist

1. Bsp.: Sollzinssatz: 0,99%
„Widerrufsfolgen: Soweit das Darlehen bereits ausgezahlt wurde, hat es der Darlehensnehmer spätestens innerhalb von 30 Tagen zurückzubezahlen und für den Zeitraum zwischen Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins zu entrichten. […] Für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung ist bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 0,59 € zu zahlen […]“

Weiter in den Darlehensbedingungen (AGBs) heißt es:
„Widerruft der Darlehensnehmer seine Vertragserklärung innerhalb der Widerrufsfrist, so hat er für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung keine Sollzinsen zu bezahlen.“

2. Auszug aus der Widerrufsinformation
„Wenn der Darlehensnehmer die aufgrund des Fahrzeug-Kaufvertrags überlassene Sache nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren kann, hat er insoweit Wertersatz zu leisten. Dies kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war.“

Auszug aus den AGBs unter dem Stichwort: Widerruf

a. „Wertverlust

der Darlehensnehmer hat im Fall des Widerrufs des Darlehensvertrages eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Fahrzeugs entstandene Wertminderung (z.B. Wertverlust aufgrund der Zulassung eines Pkw) zu ersetzen.“

3. Auszug aus der Widerrufsinformation
„Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform […] widerrufen.“

Auszug aus den AGBs unter dem Stichwort: Vertragsschluss

„Der Leasingnehmer bietet dem Leasinggeber den Abschluss eines Leasingvertrages an. Der Leasingnehmer seinen Antrag 6 Wochen gebunden. Der Leasingvertrag ist abgeschlossen, wenn der Leasinggeber den Antrag in Textform angenommen oder bestätigt hat.“

Fehlende pflichtangabe zur form der kündigungserklärung

„Jeder Vertragspartner kann den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen.“

Verwirkung

Die Verwirkung des Widerrufsrechts tritt nur selten ein, insbesondere da dem Darlehensgeber die Möglichkeit der Nachbelehrung offensteht und damit die ordnungsgemäße Widerrufsfrist in Gang setzen kann. Somit ist die Verwirkungsproblematik nur bei einvernehmlich oder auf Wunsch des Darlehensnehmers beendeten Verträgen einschlägig.

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